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  • Eure Studios sind geschlossen. Warum bucht ihr trotzdem ab?

    Um die aktuelle Herausforderung zu meistern, zählen wir auf deine Unterstützung. ‪An XTRAFIT hängen viele Arbeitsplätze, Dienstleister und Zulieferer, die von eurem Mitgliedsbeitrag bezahlt werden. All das läuft natürlich weiter, damit wir nach der Schließungsphase wieder gemeinsam durchstarten können. Unsere Kompensation für dich: Die Zeit der Studioschließung trainierst du nach Vertragsende kostenlos weiter.

  • Was passiert mit den Mitgliedsbeiträgen, die ich während der Studioschließung zahle?

    Du hast keinen Nachteil durch die Abbuchung. Deine Mitgliedschaft verlängert sich kostenfrei um die Dauer der Studioschließung seit November. Solltest du aufgrund der aktuellen Situation in finanziellen Schwierigkeiten stecken, melde dich bei unserem Mitgliederservice (service@xtrafit.de).

  • Wie bekomme ich die verpasste Zeit gutgeschrieben?

    Das passiert automatisch. Du musst dich um nichts kümmern!

  • Ich habe eine Ruhezeit beantragt, ändert sich was für mich?

    Deine Ruhezeit ändert sich dadurch nicht. Für alle bezahlten Beiträge seit der aktuellen Studioschließung kannst du nach Vertragsende kostenlos weitertrainieren. Das passiert automatisch und du musst dich um nichts kümmern!

  • Kann ich meinen Vertrag diesen Monat noch pausieren?

    Du kannst deinen Vertrag immer ab dem jeweils ersten Tag eines Monats pausieren. Zurzeit kannst du eine Ruhezeit ab April 2021 für bis zu sechs Monate eintragen lassen.

  • Warum kann ich meinen Vertrag im März nicht mehr pausieren?

    Unsere Abbuchungen sind automatisiert, sodass wir Änderungen immer sieben Tage vor Monatsende in unser System eintragen müssen. Melde dich per E-Mail bei unserem Mitgliederservice (service@xtrafit.de) um eine Pausierung ab April zu beantragen.

  • Ändert sich das Vertragsende durch die Ruhezeit?

    Während deiner Ruhezeit zahlst du keinen Mitgliedsbeitrag und dein Vertrag wird ergänzt um den Zeitraum, den du pausierst.

  • Kann ich meine Ruhezeit flexibel beenden, wenn die Studios wieder öffnen?

    Du kannst die Ruhezeit jederzeit flexibel beenden, sobald wir wieder öffnen. Komm dazu einfach ins Studio, sobald dieses wieder offen ist, und sprich unser Personal vor Ort an. Dann kannst du direkt wieder mit deinem Training loslegen.

  • Ich möchte meinen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Ist das möglich?

    Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der vorübergehenden Studioschließung besteht nicht, da die Betriebsstilllegung befristet ist und wir danach wieder unsere Leistungen anbieten werden. Grundsätzlich kannst du uns aber immer deine Kündigung zukommen lassen. Diese wird jedoch in der Regel erst mit Ablauf der vereinbarten bzw. verlängerten Vertragslaufzeit gültig.

    Wenn dir die aktuellen Umstände zu unsicher sind, dann melde dich gerne per E-Mail bei unserem Mitgliederservice (service@xtrafit.de) um eine Ruhezeit von bis zu sechs Monaten zu beantragen.

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