Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der vorübergehenden Studioschließung besteht nicht, da die Betriebsstilllegung befristet ist und wir danach wieder unsere Leistungen anbieten werden. Grundsätzlich kannst du uns aber immer deine Kündigung zukommen lassen. Diese wird jedoch in der Regel erst mit Ablauf der vereinbarten bzw. verlängerten Vertragslaufzeit gültig.
Wenn dir die aktuellen Umstände zu unsicher sind, dann melde dich gerne per E-Mail bei unserem Mitgliederservice (service@xtrafit.de) um eine Ruhezeit von bis zu sechs Monaten zu beantragen.